Technische Abnahmen

Technische Abnahmen in Berlin

Technische Abnahmen sind immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug verändert wurde oder keine gültige Betriebserlaubnis mehr besitzt. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit, die Vorschriftsmäßigkeit und die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen. Je nach Umfang der Änderungen unterscheiden wir zwischen Änderungsabnahmen und Vollabnahmen.

Änderungsabnahme (§ 19 StVZO)

Eine Änderungsabnahme ist erforderlich, wenn technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben können. Dabei wird geprüft, ob die eingebauten oder veränderten Komponenten fachgerecht montiert wurden und mit dem Fahrzeug sicher betrieben werden können.

Typische Fälle für eine Änderungsabnahme sind unter anderem:
Fahrwerksänderungen (z. B. Tieferlegung, Spurverbreiterung)
Sonderräder und Felgen
Austausch oder Nachrüstung von Auspuffanlagen
Anbauteile wie Spoiler oder Anhängerkupplungen
Leistungsänderungen oder Motormodifikationen

Je nach Bauteil liegen eine ABE, ein Teilegutachten oder andere technische Nachweise vor. Ob eine reine Mitführung der Unterlagen ausreicht oder eine Eintragung notwendig ist, prüfen wir im Rahmen der Änderungsabnahme.

Nach erfolgreicher Prüfung bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erhalten und die Änderung kann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Vollabnahme (§ 21 StVZO)

Eine Vollabnahme wird durchgeführt, wenn die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs nicht besteht oder erloschen ist. Sie dient der Feststellung der Zulassungsfähigkeit im Rahmen einer Einzelbetriebserlaubnis.

Eine Vollabnahme wird unter anderem notwendig bei:
Importfahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung
Fahrzeugen ohne oder mit verlorenen Zulassungspapieren
Lange stillgelegten Fahrzeugen
Stark oder umfangreich umgebauten Fahrzeugen
Eigen- oder Einzelanfertigungen
Im Rahmen der Vollabnahme wird das gesamte Fahrzeug umfassend geprüft. Dazu gehören unter anderem die Kontrolle der technischen Daten, der sicherheitsrelevanten Bauteile, der Abgas- und Geräuschwerte sowie die Übereinstimmung mit den geltenden Bau- und Betriebsvorschriften.

Das Ergebnis wird in einem Gutachten nach § 21 StVZO dokumentiert, das bei der Zulassungsstelle zur Erteilung der Betriebserlaubnis vorgelegt wird.

Welche Abnahme ist für mein Fahrzeug notwendig?

Ob eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO ausreicht oder eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich ist, hängt vom Umfang der technischen Veränderungen und vom Status der Betriebserlaubnis ab.

Gerne beraten wir Sie vorab, welche Form der technischen Abnahme für Ihr Fahrzeug notwendig ist und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.

Fragen zu technischen Abnahmen?

Sprechen Sie uns gerne an – wir informieren Sie verständlich, unverbindlich und kostenfrei.

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