Umweltplaketten-Service
Amtliche Umweltplakette für Umweltzonen
In vielen Städten und Gemeinden gelten ausgewiesene Umweltzonen, die nur mit einer gültigen Umweltplakette befahren werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, die Belastung durch verkehrsbedingte Schadstoffe zu reduzieren und die Luftqualität insbesondere in städtischen Gebieten zu verbessern. Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette dürfen diese Zonen nicht befahren und riskieren bei Verstößen ein Bußgeld.
Gesetzliche Grundlage
Die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Umweltplaketten ist in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) geregelt.
Auf dieser Grundlage können Städte Umweltzonen einrichten und festlegen, welche Fahrzeuge dort fahren dürfen.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Umweltplakette?
Grundsätzlich benötigen alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die Umweltzonen befahren möchten, eine Umweltplakette. Die Einordnung erfolgt anhand der Schadstoffklasse des Fahrzeugs.
Wo finde ich die Schadstoffklasse meines Fahrzeugs?
Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Maßgeblich ist der Emissionsschlüssel unter Feld 14.1, aus dem sich die zugehörige Umweltplakette ableiten lässt.
Ausnahmen von der Umweltplakettenpflicht
Nicht alle Fahrzeuge unterliegen der Plakettenpflicht.
Ausgenommen sind unter anderem:
Umweltplakette bei unserer Prüfstelle
Als anerkannte TÜV Prüfstelle sind wir berechtigt, amtliche Umweltplaketten auszustellen. Nach Prüfung der Fahrzeugdaten erhalten Sie die passende Plakette direkt vor Ort. So stellen Sie sicher, dass Sie Umweltzonen rechtssicher befahren dürfen – ohne Umwege oder lange Wartezeiten.
Fragen zur Umweltplakette?
Sprechen Sie uns gerne an – wir informieren Sie verständlich, unverbindlich und kostenfrei.
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